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Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt. Der neu zu schaffende „Südweststaat“ hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern. Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.
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