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Auffanggesellschaft

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Also known as administration order, administration (law)

Gesellschaft, die der Rettung eines Geschäftsbetriebs im Insolvenzfall dient

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Sources (2)

via Wikidata · CC0

Article · Deutsch

Eine Auffanggesellschaft dient der Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen oder von ihr bedrohten Unternehmens. Sie übernimmt die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne können an das insolvente Unternehmen abgeführt werden; alternativ kann auch ein Kaufpreis für die Betriebsmittel gezahlt werden.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

Available in 8 languages

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