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muenster-doberan.de →Der Vortrag „Zwischen Kloster und Welt ...“ wurde in Bad Doberan am 2. August 2012 gehalten. Die letzte Ruhe im Kloster zu finden, galt im Mittelalter als erstrebenswertes Ziel, weil die Bestattung in einer als ewig gedachten klösterlichen Gemeinschaft dem gefürchteten Vergessenwerden eines Verstorbenen entgegenwirken konnte. Grundlegende Bedeutung im Hinblick auf sich entwickelnde und verfestigende Formen des Totengedenkens kommt bekanntlich der 910 gegründeten Benediktinerabtei Cluny in Burgund und den cluniazensischen Klöstern zu. Die gewissermaßen „professionellen“ Gebets- und Fürbittleistungen (commemoratio) dieser geistlichen Gemeinschaften schienen am ehesten geeignet, die Memoria, das Andenken für einzelne Personen und ganze Familien, die „Gegenwart der Toten unter den Lebenden“ dauerhaft zu sichern und so für ihr Seelenheil zu sorgen. Die Gläubigen des Mittelalters waren davon überzeugt, dass es aus dem Diesseits möglich war, auf das Schicksal der Seelen Verstorbener im Jenseits positiv einzuwirken. Es ging dabei um die Linderung ihrer Sündenschuld, um die Verkürzung der Zeit im Fegefeuer und um die vergrößerte Hoffnung auf die Auferstehung am Tag des Jüngsten Gerichts. Dieses Ziel vor Augen, boten sich neben einem Grab im Kloster schon zu Lebzeiten als weitere heilsversprechende Maßnahmen fromme Stiftungen zugunsten eines Kirchenbaus oder seiner Ausstattung an. Das Begrabensein in geweihter Erde und die Nähe zu den Reliquien der Heiligen sollten die Toten Gott näherbringen. F2 Für die Zeit nach dem Tod wurden jährlich am Todestag abzuhaltende Seelmessen gestiftet, und die betreffenden Daten wurden schon früh in Nekrologien und Anniversarien festgehalten. Am jährlichen Gedenktag wurde dann mindestens eine Messe gefeiert, danach konnten die Angehörigen das Grab aufsuchen, mit grünen Zweigen bestreuen, mit einem Anniversartuch bedecken, brennende Kerzen aufstellen und es mit Weihwaser besprengen lassen. 1 Die Beschriftungen der Grabmäler wurden dann benötigt, um die Grabstelle identifizieren und dort die genannten Rituale ausführen zu können. Auf die Sitte, am Grab ein Gebet zu sprechen, verweisen die Inschriften selbst, denn oft bitten sie die Kirchenbesucher orate pro anima eius, ‚betet für seine/ihre Seele‘. Aus Ordenssicht bemühte man sich darum, den Kreis und die Anzahl der nichtklösterlichen Laien, die im Kloster begraben wurden, einzuschränken, denn besonders die Zisterzienser sahen sich als eine Gemeinschaft von kontemplativen, weltabgeschiedenen Klöstern. Der in spiritueller Hinsicht unerwünschten Störung der klösterlichen Ruhe und Ordnung stand entgegen, dass die Konvente in materieller Hinsicht über das selbst erwirtschaftete Einkommen hinaus auf die Zuwendungen Außenstehender angewiesen waren. Das Verhältnis von Kloster und Welt war also ständig im Fluss und musste immer wieder neu austariert werden. Die 1134 erlassenen, für alle Ordenshäuser der Zisterzienser verbindlichen Statuten legten fest, dass nur Freunde (amici) und familiares cum uxoribus, also Stifter, wichtige Gönner und deren Ehefrauen, in Klöstern bestattet werden durften. Im Jahr 1152 heißt es, dies sei auch für Könige und Königinnen sowie Erzbischöfe und Bischöfe möglich. Die Kapitelsäle, eigentlich den Äbten vorbehalten, wurden im späten 12. Jahrhundert dafür gewissermaßen freigegeben. Am Ende dieses Jahrhunderts wurde erstmals festgelegt, dass Steine auf den Grabstellen eine Ebene mit dem Fußboden bilden sollten, um die Vorübergehenden nicht zu behindern. 2 Bestattungen in einem Kloster fanden also unabhängig vom jeweiligen Orden 1 Vgl. dazu den grundlegenden Beitrag von Renate Kroos, Grabbräuche – Grabbilder, in: Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. von Karl Schmid, Joachim Wollasch, München 1984 (Münstersche Mittelalter-Schriften 48), S. 285–353. 2 Nach Eberhard J. Nikitsch, Zur Sepulkralkultur mittelrheinischer Zisterzienserklöster, in: Walter Koch (Hg.), Epigraphik 1988. Fachtagung f
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