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Berufsverbot

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Also known as professional disqualification

staatlich angeordnetes Verbot, einen bestimmten Beruf auszuüben

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rule
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Pax Leksikon
prohibits
occupation
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applies to jurisdiction
Germany
Commons category
Human rights
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Article · Deutsch

Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet. Im juristischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland ist ein Berufsverbot eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat. Berufsverbote greifen unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein. Eingriffe in der Berufsfreiheit bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Beispiele: * Einem Arzt kann nach schweren Fehlleistungen die Ausübung des Arztberufs untersagt werden (siehe Approbationsordnung). * Rechtsanwälte brauchen für ihre Tätigkeit eine Zulassung. Diese kann ihnen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer entzogen werden, insbesondere bei Überschuldung (Vermögensverfall) und groben Berufsrechtsverstößen. * Gerichte können bei schweren Straftaten Berufsverbote verhängen (Beispiel: ein Kindergärtner wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 25. April 2013 entschieden, dass für ein Berufsverbot bei Ersttätern besonders strenge Anforderungen gelten. Im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland denken viele beim Wort Berufsverbot an eine Praxis aufgrund des Radikalenerlasses von 1972. Bürger durften nicht im Staatsdienst tätig sein, wenn sie einer verfassungsfeindlichen Organisation nahestanden. Zwar durften sie den Beruf an sich weiter ausüben. Dazu hatten sie aber kaum Gelegenheit, wenn es Anstellungen fast nur in staatlichen Institutionen gab (zum Beispiel für Lehrer). Im Nationalsozialismus hingegen durften Menschen, gegen die ein Berufsverbot verhängt worden war, gar nicht in ihrem Beruf tätig sein.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

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