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Der deutsche Gesetzgeber versteht unter Carsharing [ˈkaː(ɺ)ˌʃeəɺɪŋ] (englisch car „Auto“, to share „teilen“; auf Deutsch etwa: „Autoteilen“ oder „Gemeinschaftsauto“) die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung. Carsharing erlaubt anders als konventionelle Autovermietungen ein kurzzeitiges, auch minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife abgerechnet. Das Autoteilen unter Nachbarn und Bekannten fällt unter den Begriff Privates Carsharing.
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