Also known as child in law, son-in-law, son in law, daughter-in-law, daughter in law, child's spouse, spouse of a child, spouse of child
Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner der Tochter oder des Sohnes einer Person
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Schwiegerkind bezeichnet den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner der Tochter oder des Sohnes einer Person: Ihr Schwiegersohn ist der Ehemann ihrer Tochter (früher auch Eidam, Tochtermann) oder der Ehemann/Lebenspartner ihres Sohnes, ihre Schwiegertochter die Ehefrau des Sohnes (früher auch Schnur, Söhnerin) oder Ehefrau/Lebenspartnerin der Tochter. Zu Schwiegerkindern besteht keine biologische oder rechtliche Verwandtschaft, sondern eine (lebenslange) Schwägerschaft, sie sind angeheiratete, so genannte affine Verwandte. Die Ehe- oder Lebenspartner der Enkelkinder einer Person sind ihre Schwiegerenkel. Das folgende Schaubild verdeutlicht die Zusammenhänge für gemischtgeschlechtliche Ehepaare – bei gleichgeschlechtlichen Ehen und Lebenspartnerschaften stünden die beiden Schwiegerkinder spiegelverkehrt und der Enkelsohn wäre mit einem Schwiegerenkel(sohn) verpartnert bzw. verheiratet: Umgangssprachlich wird ein Kind von Schwiegertochter/-sohn mit einem anderen Partner als Stiefenkel bezeichnet (rechtlich bezeichnet Stiefenkel das Kind eines Stiefkindes).
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).