Kreistruppen waren die Kontingente der Reichskreise des Heiligen Römischen Reiches, die diese zu dessen Reichsarmee tatsächlich stellten. Nach der Reichsdefensionalordnung waren zwar alle Reichskreise verpflichtet, Kontingente zu stellen, aber nicht alle kamen dieser Verpflichtung nach. Die Reichsmatrikel legte fest, wie viel Truppen die einzelnen Reichsstände zur Reichsarmee zu stellen hatten.
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