Komplementärfarbe
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Zwei Farben, die zusammen das volle Lichtspektrum einer weißen Lichtquelle ergeben
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Komplementärfarbe (lateinisch complementum ‚Ergänzung‘) ist ein Begriff aus der Farbenlehre. Im strengen, wissenschaftlichen Sinn sind zwei Farbreize komplementär, wenn ihre Summe das volle Spektrum der weißen Lichtquelle ergibt, zwei Körperfarben dann, wenn die Summe ihrer Remissionskoeffizienten bei jeder Wellenlänge 1,0 ist. Farben, die sich additiv zu Weiß (oder mit dem Farbkreisel zu neutralem Grau) mischen lassen, haben diese Eigenschaft im Allgemeinen nicht und werden in der Farbmetrik kompensative Farbpaare genannt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff weiter gefasst. Mit Komplementärfarben können sowohl die kompensativen Farben gemeint sein als auch Farbenpaare, die bei subtraktiver Mischung Schwarz oder Neutralgrau ergeben, oder Farben, die in einem Modell Gegensatzpaare darstellen; für alle ist auch der Begriff Gegenfarben gebräuchlich.
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