
Konsignation (lateinisch consignatio: Verbriefung, Urkunde) ist ein Rechtsbegriff aus der Materialwirtschaft und bezeichnet eine besondere Lieferform von Waren. Der Lieferant lagert die Ware beim Käufer, das sogenannte Konsignationslager. Der Käufer entnimmt die Ware aus diesem Lager und realisiert damit den Kauf der Ware. Der Käufer meldet die Entnahme an den Lieferanten. Beim Unterschreiten festgelegter Mengen füllt der Lieferant das Lager wieder auf. Die entnommene Menge wird in regelmäßigen Abständen in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird nach Vereinbarung periodisch, z. B. monatlich, gestellt. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der Kunde nach einer bestimmten Frist restliche Konsignationsbestände in seinen Eigenbestand übernimmt. Vorteile für das einkaufende Unternehmen: * Möglichkeit zur Absicherung logistischer Risiken * Befreiung von Lagerverwaltung und Kapitalbindung * Risiko der Waren liegt weiterhin beim Lieferanten * Kapitalfreisetzung durch verzögerten von Konsignationswaren * Bestandshöhe gleich null (nur Pufferbestände in der Fertigung) * Erhöhung der Lieferflexibilität * Reduzierung der Prozesskosten Vorteile für den Lieferanten: * Reduzierung von Konkurrenz durch Single Source für Konsignations-Materialnummern * Optimierung seiner Losgrößen (Economies of Scale) * Beruhigung der Produktionsplanung (erhöhte Versorgungssicherheit) * Reduzierung der Lagerhaltung für die jeweiligen Waren * Reduzierung des administrativen Aufwandes
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
via Wikidata sitelinks · CC0
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).