Decretum Gratiani
Sign in to saveAlso known as Gratian’s Decretum, Concordia discordantium canonum
collection of Roman Catholic canon law compiled and written by Gratian in the 12th century
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Geschichtsquellen: Werk/2530
geschichtsquellen.de →In der Forschung eingeführter Kurztitel, eigentlich Concordia discordantium canonum . Die Zuschreibung des Werks an einen Autor namens 'Gratianus' erfolgt erst in den späteren Fassungen, während die nicht-interpolierten Handschriften der ersten Fassung ohne Autornamen laufen. Die Sammlung besteht in der später allgemein verbreiteten Form aus ca. 3800 Exzerpten zum Kirchenrecht aus verschiedenen Quellen, besonders aus Konzilien, päpstlichen Dekretalen und patristischen Texten, übernommen aus Rechtssammlungen des ausgehenden 11. und beginnenden 12. Jh. Die Kanones sind so ausgewählt und vom Verfasser verbunden, dass die sich widersprechenden miteinander in Einklang gebracht werden; die Kommentierung des Autors erfolgt in den 'Dicta'. Das Werk besteht aus drei Teilen: I) 101 'Distinctiones' über die Quellen des Kirchenrechts, die kirchliche Hierarchie und die Disziplin des Klerus; II) 36 'Causae' (fiktive Fallstudien), jeweils in 'Quaestiones' unterteilt; III) De consecratione , eine Sakrementenlehre in fünf Distinctiones. Entstehung: Die zeitliche Einordnung des 'Decretum' ist mit den Forschungen von A. Winroth (1997, 2000) zur Entstehung in neue Bahnen gekommen: Eine erste Fassung der Kirchenrechtssammlung (a) ist noch vor dem Zweiten Laterankonzil (1139) entstanden, dessen Beschlüsse als Nachträge vorkommen, und enthält das gesamte Werk in seiner Rechtssubstanz; die Handschrift St. Gallen, Stiftsbibliothek, 673 (Sg) repräsentiert möglicherweise eine Vorstufe dazu. Diese erste Fassung ist bislang unediert. Die zweite Fassung (b) ist vor 1155/58, der Abfassung des Sentenzenwerks des Petrus Lombardus , entstanden. Sie stammt möglicherweise von einem anderen Verfasser und unterscheidet sich von (a) durch die Ersetzung von Rechtsdefinitionen durch römischrechtlich geprägte Termini, durch Hinzufügung der Sakramentenlehre (De penitentia und De consecratione = Teil III) und von zusätzlichen Kanones aus weiteren Rechtssammlungen. Es ist nicht sicher, ob diese Fassung eine einheitliche Redaktion darstellt und von Gratian selbst herrührt oder nur verschiedene, im Lauf der Zeit hinzugefügte Ergänzungen vereinigt. Bis ca. 1170 wurde unter dem Begriff 'Paleae' (= Spreu, möglicherweise benannt nach dem ersten Kommentator der zweiten Fassung Paucapalea) weiteres Material eingefügt. Ende 12. Jh. entstand auf dieser Grundlage die später allgemein benutzte und bis 1917 das Kirchenrecht bestimmende Vulgatafassung. Die ersten Kommentare entstanden zwischen 1146 und 1155. Inc.: Humanum genus duobus regitur, naturali videlicet iure et moribus. Hier sind ausschließlich quellenkundliche Untersuchungen aufgeführt. Beiträge zu Inhalt und Nachwirkung des Dekrets sind nicht aufgenommen, von den Handschriften nur diejenigen der Erstfassung (a). E. Friedberg, Decretum Magistri Gratiani (Corpus iuris canonici, 1), Leipzig 1879 ( – ) zweite Fassung b) auf der Basis von 8 Hss., einzige moderne Edition des vollständigen Texts T. Lehnherr, Die Exkommunikations- und Depositionsgewalt der Häretiker bei Gratian und bei den Dekretisten bis zur 'Glossa ordinaria' des Johannes Teutonicus (Münchener theologische Studien, III: Kanonist. Abt., 42), München 1987 kritische Teiledition und Analyse von C. 2 q. 1 L. P. Tarín, Graciano de Bolonia y la literatura latina. La distinción treinta y siete del Decreto, Madrid 2008 Edition der Dist. 37 über den Umgang mit der weltlichen Literatur nach Ursprungsversion und Langversion J. Werckmeister, Décret de Gratien. Causes 27 à 36. Le Mariage, Revue de droit canonique 58/59 (2011) 78-698 (ZDB ) Kritische Edition der Erstfassung von C. 27-36 nach den Handschriften aus Admont und Florenz A. A. Larson, Gratian's Tractatus de Penitentia. A New Latin Edition with English Translation (Studies in medieval and early modern canon law, 14), Washington 2016 A. Michel, Humbert von Silva Candida († 1061) bei Gratian. Eine Zusammenfassung (Studia Gratiana, 1), Bologna 1953, 85-117 L. Ott, Gratian und das Konzil von Chalcedon, Studia Gratiana
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Wikidata facts
- Instance of
- reference work
- Author
- Gratian
- Main subject
- canon law
- Image
- Decretals glossa.jpg
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- Commons category
- Decretum Gratiani
- described at URL
- data.mgh.de/databases/clavis/wiki/index.php/Gratian,_Concordia_discordantium_canonum
- language of work or name
- Latin
- form of creative work
- prose
Sources (2)
via Wikidata · CC0