Morgengabe
Sign in to saveZuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an seine Braut
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Morgengabe ist eine in Bezug auf die Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut, manchmal aber auch eine Zuwendung der (verwitweten) Frau an den zweiten Ehemann oder eine gegenseitige Gabe der beiden Eheleute. Die Morgengabe war im traditionellen deutschen Recht von Bedeutung und ist es in islamischen Rechtsordnungen heute noch.
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