Eulenberg is a municipality in the district of Altenkirchen, in Rhineland-Palatinate, Germany.
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Eulenberg is a municipality in the district of Altenkirchen, in Rhineland-Palatinate, Germany.
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2 mapped locations
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Eulenberg - Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Offizielle Webseite der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld im Raiffeisenland in Rheinland-Pfalz
vg-altenkirchen-flammersfeld.de →Eulenberg mit einem Teil des Weihers Altehütte ist eine kleine Gemeinde mit 47 Einwohnern (Stand 07.08.2019). Der Ort liegt in der Landschaft Lahrer Herrlichkeit oberhalb der Wied (225 m ü. NHN) unmittelbar südlich von Peterslahr. Die traditionelle landwirtschaftliche geprägte Gemeinde verfügt heute nur noch über einen Vollerwerbsbauernhof. Sie besitzt aber einen relativ großen Waldbestand von 117 ha. Wohl aus diesem Grund hab es hier auch früher nachweislich viele Köhler, die das Holz zur Braunkohleherstellung verwandten. Eulenberg gehörte bis Anfang des 19. Jahrhunderts zum Kurfürstentum Trier und war Teil des Kirchspiels Peterslahr. Der rechtsrheinische Teil des Kurfürstenturms wurde 1803 dem Fürstentum Nassau-Weilburg zugeteilt und gehörten nach der Gründung des Rheinbundes von 1806 an zum Herzogtum Nassau. 1818 wurde Region an das Königreich Preußen abgetreten. Unter der preußischen Verwaltung wurde Eulenberg zur Bürgermeisterei Flammersfeld im neu errichteten Kreis Altenkirchen zugeordnet. Die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr haben in den vergangenen Monaten über einen Zusammenschluss der beiden Ortsgemeinden beraten und ihre Bereitschaft dazu ausgesprochen. Nach einem Gespräch der beiden Ortsbürgermeister mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung im Ministerium des Innern und für Sport in Mainz hat am 13.04.2026 eine gemeinsame Einwohnerversammlung stattgefunden. Hier finden Sie eine Präsentation aus der Einwohnerversammlung am 13.04.2026 über den Zusammenschluss der Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr zum 01.01.2027 Die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden Eulenberg und Peterslahr haben am 22.04.2026 bzw. am 27.04.2026 dem Abschluss der folgenden Fusionsvereinbarung zugestimmt. Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung findet am 11.05.2026 statt. Im Anschluss wird der Antrag auf Gebietsänderung mit Unterstützung der Verwaltung über die Kommunalaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet.
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