Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat
Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).