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Halbkanton

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Historische, inoffiziell übliche Bezeichnung der sechs Schweizer Kantone, die aus Unterwalden, Appenzell und Basel entstanden sind

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Halbkantone (französisch demi-canton, italienisch semicantone, rätoromanisch mez chantun) ist die heute nicht mehr offizielle, aber weiterhin übliche Bezeichnung für jene sechs Schweizer Kantone, welche aus einer Kantonsteilung hervorgegangen sind und deshalb nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind (die anderen Kantone haben je zwei Sitze) und bei der Berechnung des Ständemehrs nur eine halbe Standesstimme besitzen. Diese sechs Kantone sind: * Obwalden (OW) und Nidwalden (NW), gemeinsamer Name Unterwalden; * Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI), getrennt seit 1597; * Basel-Stadt (BS) und Basel-Landschaft (BL), getrennt seit 1833. Der Begriff Halbkanton erschien nie in der Bundesverfassung, wo die drei Kantone von 1848 bis 1998 genannt wurden als: «Unterwalden (ob und nid dem Wald)», «Appenzell (beider Rhoden)» und «Basel (Stadt und Landschaft)». Der Begriff Halbkanton wurde dennoch auch von offizieller Seite verwendet.In der Historiographie des 19. Jahrhunderts wurde für die Zeit der Alten Eidgenossenschaft (bis 1798) auch der Ausdruck Halbstand verwendet. Seit der Revision der Bundesverfassung von 1990 werden die ehemaligen Halbkanton als Kantone gezählt.Von offizieller Seite wird seither der Begriff «Halbkanton» nicht mehr verwendet.Die Bundesverfassung in in Art. 142 Abs. 4 beschreibt die betroffenen sechs Kantone mit der Wendung, sie hätten «je eine halbe Standesstimme». Die neue offizielle Zählweise, wie sie auch aus Art. 1 hervorgeht, betrachtet diese Kantone somit als «ganz» (mit dem einzigen Unterschied der geteilten Standesstimme), womit die Schweiz nunmehr aus 26 (und nicht mehr aus 23) Kantonen besteht.Entsprechend ist seit 1999 die Bezeichnung «Kanton mit halber Standesstimme» gebräuchlich geworden.Am eigentlichen Status dieser Kantone hat sich aber nichts geändert. Abgesehen von der kleineren Vertretung im Ständerat und der halben Standesstimme besitzt jeder «Halbkanton» seit 1848 die gleiche innere Autonomie wie ein «Vollkanton». Unterwalden(Siehe auch: Unterwalden) Unterwalden gilt als seit dem späten Mittelalter in Ob- und Nidwalden unterteilt.Noch 1309 bestätigte König Heinrich VII. die Reichsfreiheit Unterwaldens als eines Ganzen.Im 14. und 15. Jahrhundert entstanden dann in Obwalden und Nidwalden eigenständige Talgemeinden. In den eidgenössischen Bündnissen zählte Unterwalden jedoch weiter als Teil der Waldstätte mit nur einer Stimme. Appenzell(Siehe auch: Kanton Appenzell) Im Zuge der Reformation teilte sich 1597 der Kanton Appenzell in ein katholisches Innerrhoden und ein reformiertes Ausserrhoden (Landteilung). Basel(Siehe auch: Kanton Basel) Im Kanton Basel führte 1833 ein Konflikt zwischen der politisch dominanten Stadt und der bevormundeten Landschaft zur Aufspaltung (Basler Kantonstrennung). Datei:Unterwald-coat of arms.svg|Kantonswappen von Unterwalden (ob und nid dem Wald) bis 1998Datei:Wappen Unterwalden alt.svg|Altes Wappen von Unterwalden (gelegentliche Verwendung im 17. und 18. Jahrhundert)Datei:Wappen Appenzell Innerrhoden matt.svg|Wappen des historischen Kantons Appenzell und auch des heutigen Kanton Appenzell Ausserrhoden.Datei:Wappen beider Appenzell1948.svg|Wappen des Kantons Appenzell (beider Rhoden), so verwendet im offiziellen Siegel der Eidgenossenschaft von 1948 (fand aber ausserhalb desselben kaum Verwendung)Datei:Basel-Stadt+Landschaft.svg|Kantonswappen des Kantons Basel (Stadt und Landschaft) bis 1998

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA