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looted art

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art looted, stolen, plundered, seized

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Wissenschaftliche DiensteAusarbeitung WD 10 - 3000 - 055/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung4 2.NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter („NS-Raubkunst“)4 3.Die Aktion „Entartete Kunst“ und die nationalsozialistische Kunst- und Kulturpolitik10 4.Die Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter17 5.Literatur20 6.Anlage24 Wissenschaftliche DiensteAusarbeitung WD 10 - 3000 - 055/12 Seite 4 1.Einleitung Die Kunst- und Kulturpolitik im nationalsozialistischen Deutschland in der Zeit von 1933 bis 1945 ist eng verknüpft mit „NS-Raubkunst“, „Entartete Kunst“ und „Beutekunst“. Der Begriff „NS-Raubkunst“ steht für den massiven rechtswidrigen Entzug von Privateigentum im Kontext von Diskriminierung, Entrechtung, Verfolgung und letztlich Vernichtung durch das NS-Regime. 1 Unter dieser Art von Raubkunst versteht man ausschließlich Kulturverluste, die dadurch entstanden sind, dass das NS-Regime Sammler – also Privatpersonen – verfolgt, erpresst, ihres Besitzes beraubt und in vielen Fällen ermordet hat. Anders sind die Eingriffe und Auswirkungen bei der Aktion „Entartete Kunst“ und bei der „Beutekunst“ (Kurzbezeichnung für „kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter“) zu betrachten, da in beiden Fällen vor allem staatliche Einrichtungen betroffen waren. 2 Bei derAktion „Entartete Kunst“stand die Kunst selbst im Visier der staatlichen Verfolgung. Maler, Schriftsteller und Komponisten erhielten – soweit sie nicht emigriert waren – Arbeits- und Ausstellungsverbot. Besonders seit der Ausstellung „Entartete Kunst“ 1937 in München wurden alle dem Nationalsozialismus missliebigen und von ihm bekämpften modernen Kunststile unter entartete Kunst zusammengefasst. In erster Linie wurden Kunstwerke aus öffentlichen Sammlungen beschlagnahmt und dann vernichtet oder später durch die 1983 vom Reichspropagandaminister Goebbels gegründeten Kommission zur Verwertung der beschlagnahmten Werke entarteter Kunst als Devisenbringer ins Ausland verkauft. Privateigentum war dann betroffen, wenn es sich als Depositum im Museum befand oder in öf- fentlichen Auktionen angeboten wurde. Anders gelagert ist der Sachverhalt beikriegsbedingt verlagerten Kulturgütern (Beutekunst). Hier geht es um Gegenstände, die sich jemand in einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand widerrechtlich (entgegen Art. 56 der Haager Landkriegsord- nung) aneignet. In dieser Hinsicht fand im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 eine Verlagerung von Kulturgütern statt, die in ihrem gesamten Ausmaß bis heute noch nicht restlos aufgearbeitet ist. Insbesondere während des Zweiten Weltkrieges wurden Millionen von Kulturgütern entwen- det und an andere Standorte verbracht. Gerade die nationalsozialistischen Besatzer raubten sys- tematisch Kunstgegenstände vor allem in den mittel- und osteuropäischen Ländern und rissen viele Sammlungen auseinander. Zahlreiche Kunstschätze wurden zerstört. 2.NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter („NS-Raubkunst“) Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden zahlreiche Eigentümer von Kunst- und Kulturgütern wegen rassischer, politischer oder weltanschaulicher Verfolgung enteignet. Viele mussten ihren Besitz veräußern oder konnten ihn bei Flucht und Emigration nicht mit- führen. Hierbei geht es um denRaub vor allem an den jüdischen Mitbürgern und den als Juden Verfolgten, sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945, wie in allen von den 1Juristisch wird der Begriff mit „NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter" eingegrenzt. In Anlehnung an den englischen Ausdruck „nazi looted art“ wird der Begriff NS-Raubkunst jedoch auch für die Gesamtheit der von Nationalsozialisten geraubten Kunst verwendet (SCHNABELund TATZKOW2007). Er ist damit sowohl Teil der kriegerischen Beutekunst wie Oberbegriff für den Raub durch den deutschen Staat an seiner eigenen Bevölkerung und an seinen öffentlichen Sammlungen im Fall der sogenannten „entarteten Kunst". 2Vgl. zu den begrifflichen Abgrenzungen ausführlich ODENDAHLund WEBER(2010), ANTON(2010a,

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looting
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