Article · Deutsch
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA