Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates
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Der Wehrdienst, auch Militärdienst und veraltet oder aber tatsächlich auf den Kriegsfall bezogen Kriegsdienst, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates. Er wird aufgrund einer Wehrpflicht oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Vertrag) geleistet.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).