Tote Hand
Sign in to saverechtliche Bezeichnung für dem Privatrechtsverkehr entzogene Güter
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Tote Hand (lateinisch Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum von Korporationen wie der Kirche oder Stiftungen an meist unbeweglichen Wirtschaftsgütern, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.
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