Einstellung
Sign in to saveAlso known as dismissal, charges dropped, dropped charge
Beendigungsart eines Strafverfahrens ohne Entscheidung über die Schuldfrage
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- end
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- public prosecutor's office
- described by source
- Encyclopædia Britannica 11th edition
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Article · Deutsch
Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage. Die Unschuldsvermutung besteht daher fort. Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister (§ 4 BZRG). Eine Einstellung des Verfahrens kommt in jedem Stadium des Erkenntnisverfahrens in Betracht. Sie kann bereits während des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Eine Einstellung des Verfahrens ist auch im Zwischenverfahren möglich (§ 205, § 206b StPO) sowie im Hauptverfahren bis zur Verkündung des Urteils durch Gerichtsbeschluss und auch noch im Urteil (§ 260 Abs. 3 StPO). Zudem kann man unterscheiden zwischen Fällen, in denen das Verfahren zwingend eingestellt werden muss und Fällen, in denen das Verfahren eingestellt werden kann.
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