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Rechtsbegriff

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Der Einspruch ist * eine – förmliche – Willenserklärung und/oder das – nicht-förmliche – Widersprechen, mit der/dem Menschen zu erkennen geben, mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden zu sein, * eine Möglichkeit, gegen eine nachteilige Entscheidung einer Behörde vorzugehen, * ein Rechtsbehelf, der gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann. * ein Rechtsbehelf gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

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Einspruch · Vinony