
Die Pfalzgrafschaft Pfalz-Sulzbach, auch als Herzogtum Pfalz-Sulzbach bekannt, war ein selbständiges, reichsunmittelbares Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das durch den Neuburger Hauptvergleich von 1656 aus dem wittelsbachischen Herzogtum Pfalz-Neuburg hervorgegangen war. Es hatte jedoch nie einen Sitz im Fürstenkolleg des Reichstages, da es sich formal nur um eine Nebenlinie der Wittelsbacher handelte, die nie offiziell damit belehnt wurde. Das Herzogtum umfasste die Residenzstadt Sulzbach mit dem zugehörigen Landgericht sowie die Herrschaft Breitenstein, das Amt Pleystein (seit 1764), die neuburgische Hälfte am Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden (seit 1714) und das Pflegamt Floß mit dem Gericht Vohenstrauß. Die Gesamtfläche betrug etwa 1500 km².
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