Bezirk mit mehreren Siedlungen, in denen ein Pfarrer die kirchlichen Amtspflichten ausübt
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Kirchspiel bezeichnet ursprünglich einen Pfarrbezirk (Parochie), in dem mehrere Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet sind. Nach dem Etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache ist ein Kirchspiel ein Bezirk, in dem ein Pfarrer predigen und die kirchlichen Amtspflichten ausüben darf. In einigen Regionen – wie in den Herzogtümern Schleswig und Holstein oder in den Hansestädten Bremen und Hamburg – war ein Kirchspiel zugleich Verwaltungsbezirk, Gerichtsbezirk wie in Mittelhessen oder Bezirk für das militärische Aufgebot.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).