Also known as pandering, pimping
Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht
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Zuhälterei ist im juristischen Sinne eine Straftat, die die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt (genaue Definitionen der deutschsprachigen Länder siehe unten). Eine Zuhälterei betreibende Person wird als Zuhälter bezeichnet.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).
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