person responsible for the safe use of radiation and radioactive materials
In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein Strahlenschutzbeauftragter (auch SSB) Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Seine Aufgaben sind in §§ 43 der Strahlenschutzverordnung StrlSchV beschrieben. Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem: * Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen * Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc. * Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften * Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z. B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung) * Jährliche Unterweisungen des Personals
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).