Unter Kreditablösung versteht man umgangssprachlich die Übertragung eines Kredites einschließlich etwaiger hierfür bestellter Kreditsicherheiten von einem Kreditgeber (meist Kreditinstitut) an einen anderen. In dieser Bedeutung entspricht der Begriff dem englischen refinancing (vgl. Refinanzierung) und ist eng verwandt mit dem der Umschuldung. In der Rechtsprechung und Literatur wird die Kreditablösung strenger als vorzeitige Tilgung und Auflösung eines Kredits, nicht aber als Übertragung auf eine andere Bank definiert. Diese vorzeitige Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).