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Salvatorische Klausel

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Salvatorische Klausel

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Also known as salvatorius, severability, saving clause

Juristischer Begriff bei Verträgen

Wikidata facts

Subclass of
clause
Part of
contract
Sources (2)

via Wikidata · CC0

Article · Deutsch

Als salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche die Rechtsfolgen regelt, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Umgangssprachlich wird „salvatorisch“ auch eine vorbeugende Absicherung genannt.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

Available in 6 languages

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