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Salvatorische Klausel
Sign in to saveAlso known as salvatorius, severability, saving clause
Juristischer Begriff bei Verträgen
Wikidata facts
Sources (2)
via Wikidata · CC0
Article · Deutsch
Als salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche die Rechtsfolgen regelt, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Umgangssprachlich wird „salvatorisch“ auch eine vorbeugende Absicherung genannt.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA