
Um blinden Menschen das Lesen zu ermöglichen, wurde 1829 von dem französischen Blindenlehrer Louis Braille eine Schrift mit erhabenen Punkten erfunden. 1886 erlaubte die Deutsche Reichspost die Versendung von Blindensendungen, von Schriftstücken mit dieser Schrift, die meist sehr umfangreich ist, unter dem ermäßigten Drucksachenporto. 1913 kam es zu einer besonderen, noch weiter ermäßigten, gestaffelten Gebühr für Schriften in der Brailleschrift. Vom 1. April 1921 an galt die Gewichtsstufe von je 500 g. Am 1. Oktober 1922 wurde das Höchstgewicht auf 5 kg angehoben. 1923 kam es erst zur Erhöhung der Gewichtsstufe auf 1 kg, ab 1. Dezember 1923 zu einer Einheitsgebühr von 3 Pfennig bis 5 kg. Die Deutsche Post AG bietet portofrei Blindensendungen für den Versand von Nachrichten oder Zeitungen in Brailleschrift (Blindenschrift) sowie von Hörbüchern auf Kassette bzw. auf CD-ROM im sogenannten DAISY-Standard an. So können Sehbehinderte Informationen austauschen. Blindensendungen können von jedem versandt werden. Die Schweizerische Post bietet ebenfalls einen entsprechenden Service an, die Österreichische Post bietet einen Service für internationale Blindensendungen an.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).