Also known as long-term loan, extended loan, loan
unentgeltliche befristete Gebrauchsüberlassung einer Sache
Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird (vgl. deutsches Recht: §§ 598 ff. BGB, österreichisches Recht: §§ 971 ff. ABGB). Umgangssprachlich findet der Begriff der Leihe jedoch auch bei der Vermietung gegen Entgelt Verwendung, zum Beispiel beim Leihwagen, dem „Video-Verleih“, „Boots-Verleih“, „Fahrrad-Verleih“.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).