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Article · Deutsch
Die Bearbeitung ist ein Begriff des deutschen und österreichischen Urheberrechts. Eine Bearbeitung ist eine Abwandlung eines Werkes, die die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, um gem. § 3 dUrhG bzw. § 5 Abs. 1 öUrhG selbst als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt, in Deutschland mit einigen Ausnahmen (Vgl. § 23 S. 2 dUrhG). Für die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung ist gemäß § 23 S. 1 dUrhG bzw. § 14 Abs. 2 öUrhG stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig. Der Parallelbegriff im Schweizer Urheberrecht ist das , vgl. Art. 3 URG.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA