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Also known as intent, legal intention, legal intent

Vorsatz im deutschen Strafrecht

Article · Deutsch

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands. Bei Vorsatzdelikten stellt der Vorsatz den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar, weitgehend deckungsgleich mit dem Tatentschluss. Umgangssprachlich bedeutet Vorsatz auch „(feste) Absicht beziehungsweise Entschluss“; also etwas, was sich jemand bewusst vorgenommen hat.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA