Also known as intent, legal intention, legal intent
Vorsatz im deutschen Strafrecht
Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands. Bei Vorsatzdelikten stellt der Vorsatz den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar, weitgehend deckungsgleich mit dem Tatentschluss. Umgangssprachlich bedeutet Vorsatz auch „(feste) Absicht beziehungsweise Entschluss“; also etwas, was sich jemand bewusst vorgenommen hat.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).