Also known as commandment, instruction, rule, legal precept, Legal norms, legal rule
generelle und abstrakte staatliche Regelung, die auf Außenwirkung gerichtet ist
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Als Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift bzw. Rechtssatz versteht man entweder eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Darunter versteht man im Recht jede verbindliche Regelung, die eine Rechtsfolge an einen Tatbestand knüpft. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell. Ist eine Rechtsnorm nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt anwendbar, spricht man von einem Einzelfallgesetz. Der Begriff der Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft verschieden weit definiert. Sie stellt jedenfalls die Anknüpfung einer Rechtsfolge an einen Tatbestand dar. Das zugehörige Adjektiv ist normativ.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).