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- male form of label
- glavni zdravstvenik
- female form of label
- glavna medicinska sestra
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Als Oberin wird allgemein die Leiterin einer Schwesternschaft bezeichnet. Im kirchlichen Bereich bezeichnet man besonders die Vorsteherin einer klösterlichen Gemeinschaft oder Ordenskommunität (Konvent) als Oberin (auch Superiorin). Oberinnen selbständiger Klöster können auch Äbtissinnen oder Priorinnen sein. Im sozialen, karitativen und diakonischen Bereich wurden und werden Schwesternschaften, Frauenvereine und Sozialeinrichtungen mannigfaltigster Art, sowohl weltlicher wie kirchlicher Natur, traditionell ebenfalls von Oberinnen geleitet, beispielsweise der Pflegedienst eines Krankenhauses oder die Erzieherschaft eines Mädchenpensionats.
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