Ordensgemeinschaften nach kanonischem Recht, die kein Eigentum besitzen durften
Bettelorden oder Mendikanten-Orden (von lateinisch mendicare „betteln“) sind christliche Ordensgemeinschaften, die gemäß Ordensregeln dem evangelischen Rat der Armut in besonderem Maß verpflichtet sind. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit und aus Schenkungen an den Orden bzw. an die jeweilige Ordensniederlassung, früher auch durch das sogenannte „Terminieren“ (von lateinisch terminare „begrenzen“) – das Sammeln von Almosen in einem zugeteilten Bezirk. Das Betteln ist für die Bettelorden nicht (mehr) begriffsnotwendig. Die Bettelorden hatten schon im Spätmittelalter Besitz. Ihre Besitzfähigkeit wurde vom Tridentinum bestätigt. Der Begriff ist zur „bloßen Klassifizierung verblaßt“. Er wird im CIC/1983 weiterhin verwendet. Er soll „von Theorie und Praxis her überholt“ sein.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).
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