File:Clemency_Certificate.jpg · Wikimedia Commons · See Wikimedia Commons
Gnadenbefugnis
Sign in to saveAlso known as clemency, reprieve
Recht, Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen
A pardon is a government decision that lets a person avoid some or all of the legal consequences of a criminal conviction. This matters because it can significantly change a person's legal status and future opportunities, and it can be granted either before or after someone is convicted of a crime, depending on where they live.
AI-generated from the Wikipedia summary — may contain errors.
Wikidata facts
- Has part
- expungement
Show 4 more facts
- described by source
- New International Encyclopedia
- has cause
- mercy
- Commons category
- Pardons
- facet of
- corruption
Sources (1)
via Wikidata · CC0
Article · Deutsch
Begnadigung ist der Erlass, die Umwandlung, die Ermäßigung oder die Aussetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe, Nebenstrafe, Disziplinarstrafe oder Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten. Ob sie auch für Maßregeln der Besserung und Sicherung gilt, ist umstritten. Die Begnadigung ist im allgemeinen Sprachverständnis die Erweisung von Gnade (Gnadenerweis) im Einzelfall. Wird eine Personengruppe begnadigt, spricht man von (General-)Amnestie. Das Recht, Gnade zu gewähren, wird als Gnadenbefugnis, Gnadenrecht oder Begnadigungsbefugnis bezeichnet. Die Begnadigung kann von Amts wegen oder auf Antrag, dem Gnadengesuch, erfolgen. Die Begnadigung ist meistens Befugnis von Staatsoberhäuptern (in der Schweiz allerdings eine kantonale Behörde oder das Parlament des Bundes), die einzelnen Tätern die ihnen strafrechtlich zuerkannte Strafe erlassen können. In dieser Praxis hat sich ein Rest der monarchischen Prärogative erhalten, wonach Herrschaftspersonen geltende Regeln außer Kraft setzen können („Gnade vor Recht“). Abolition meint dagegen die Einstellung eines laufenden Strafverfahrens und ist nur im Rahmen der strafprozessual vertypten Verfahrensbeendigungsgründe möglich. Der Begriff der Gnade impliziert, dass ein Verurteilter kein Recht auf Gnade hat. Das Gnadenrecht ist nicht justiziabel. Der „Gnadenherr“ kann ohne Angabe von Gründen über das Gnadengesuch entscheiden. Demzufolge ist gegen die Gewährung oder die Ablehnung eines Gnadengesuchs kein Rechtsbehelf gegeben. Im Rechtsstaat gebietet jedoch die Menschenwürde ein Recht auf Anhörung und Prüfung des Gnadengesuchs. Keine Begnadigung ist die gesetzlich vorgesehene Aussetzung der Strafe bzw. des Strafrestes zur Bewährung durch ein Gericht.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA