Verbraucherschutzpositionen für Flugreisende
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Als Fluggastrechte bezeichnet man im Reiserecht und Verbraucherschutz die Rechte für Flugreisende. Sie ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche von Passagieren und dienen vor allem dazu, Fluggesellschaften bei Flugunregelmäßigkeiten zu Ausgleichsleistungen zu verpflichten. Zu wesentlichen Teilen sind Fluggastrechte im europäischen Rechtsraum in der Fluggastrechte-Verordnung, international auch durch das Montrealer Übereinkommen normiert.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).