Schlier is a municipality in the district of Ravensburg in the federal state of Baden-Württemberg in Germany. The municipality of Schlier, which is predominantly agricultural and covers an area of 32.58 km², has more than 4,000 inhabitants.
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Schlier is a municipality in the district of Ravensburg in the federal state of Baden-Württemberg in Germany. The municipality of Schlier, which is predominantly agricultural and covers an area of 32.58 km², has more than 4,000 inhabitants.
==Location== The municipality of Schlier is located in the south of the German federal state of Baden-Württemberg in the region of Upper Swabia, approximately 30 km from Lake Constance and 30 km from the Austrian border, and about 50 km from the Swiss border. Schlier lies on the southern edge of the Altdorf Forest area, above and to the east of the Schussen Valley, just a few kilometers east of the cities of Ravensburg and Weingarten.
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Gemeinde Schlier
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leo-bw.de →Die Gemeinde Schlier liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Ravensburg. Das Gemeindegebiet erstreckt sich vom Altdorfer Wald im Nordosten über vorwiegend offenes Hügelland bis zum tief eingeschnittenen waldbestandenen Tal der Scherzach im Südwesten. Naturräumlich gehört es mit der westlichen Hälfte zur übergeordneten Einheit des Bodenseebeckens und mit der östlichen Hälfte zum Oberschwäbischen Hügelland. Der höchste Punkt liegt im Südosten auf 722,16 m, der tiefste Punkt zur Scherzachniederung auf 488,44 m. Zum Gemeindegebiet gehören die Naturschutzgebiete Bohlweiher mit 22 ha, Fohrenweiher mit 5,6 ha und Lochmoos mit 55 ha. Das Gebiet der erst 1826 gebildeten Gemeinde stand bis zum Übergang an Württemberg 1806 überwiegend unter der Oberhoheit der Landvogtei Schwaben und der Truchsessen von Waldburg-Wolfegg. Mit der Zugehörigkeit zu Württemberg gelangte der Ort unter die Verwaltung durch das Oberamt Altdorf, kam aber schon 1810 nach der Aufhebung des Oberamtes Altdorf zum Oberamt Ravensburg, aus dem 1938 der gleichnamige Landkreis hervorging. Die heutige Gemeinde Schlier besteht aus den Teilorten Schlier und Unterankenreute sowie über 30 Weilern und Einzelhöfen. Schlier gehört zum Gemeindeverwaltungsverband Gullen mit Sitz in Grünkraut. Nach 1945 hat sich die Gemeinde zunächst sehr positiv entwickelt. In den Nachkriegsjahren konnte mit der Ausweisung eines größeren Siedlungsgebietes am Südostrand der Gemeinde der Nachfrage nach Bauland begegnet werden. Die rege Bautätigkeit kam aber schon Ende der 1960er Jahre weitgehend zum Erliegen. Seitdem wurden vorwiegend Einzelbauten in Ortsrandlage neu errichtet. Die Gemeinde ist über Landes- und Kreisstraßen an das Fernverkehrsnetz angeschlossen. Der ÖPNV wird durch mehrere Buslinien des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben sichergestellt. Die Gemarkung zieht sich vom Altdorfer Wald im Nordosten (Erbisreuter Forst) über vorwiegend offenes Hügelland bis zum tief eingeschnittenen, wieder waldigen Laurental (Tal der Scherzach) im Südwesten und noch etwas darüber hinaus. Der Altdorfer Wald entspricht dem Gürtel der Inneren Jungendmoräne, der nach Südwesten anschließende etwas tiefere Hauptteil des Gebiets dem entsprechenden Gletscherzungenbekken. Alte Schmelzwasserrinnen in allen Stadien der Verlandung vom noch offenen See bis zum Moor. Das Laurental mit Seitentälern entstand erst nach Abzug des Eises. In Silber (Weiß) ein roter Löwe, im rechten roten Obereck eine rechte silberne (weiße) Verkehrthand (Schwurhand). Auf Vorschlag der Archivdirektion Stuttgart legte der Gemeinderat am 3. August 1954 das Wappen fest. Der Löwe ist eine der Wappenfiguren des Benediktinerklosters Weingarten, das hier schon früh Besitz hatte und seit dem 14. Jahrhundert Hauptbesitzer in Schlier war. Die im Wappen vorkommenden Farben Rot-Silber-Rot weisen auch auf Österreich hin, dessen Landvogtei Schwaben die Oberhoheit über den größten Teil des Gemeindegebietes ausgeübt hat. Im rechten Obereck erscheint - in ausgetauschten Farben - die Hand aus dem Wappen der Herren von Ankenreute, die im Weiler Oberankenreute ihren Sitz hatten. Das Wappen wurde von der Landesregierung am 23. Februar 1955 verliehen.
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