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EntityQ314316· pop 5

Scheingeschäft

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legal term

Article · Deutsch

Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die von den Vertragspartnern gegenseitig abgegebenen Willenserklärungen nicht rechtsverbindlich sein sollen und es daher am erforderlichen Rechtsbindungswillen fehlt (simuliertes Geschäft). Geregelt ist das Scheingeschäft in § 117 BGB. Es steht damit im Kontext der gesetzlichen Nichtigkeitsgründe der §§ 116 Satz 2 ff. BGB.

Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA

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