Strafprozesse gegen Lagermannschaft des KZ Stutthof
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Die Stutthof-Prozesse (poln. Procesy załogi Stutthofu) umfassen zunächst die vier Strafprozesse gegen Angehörige der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Stutthof vor einem polnisch-sowjetischen Strafgericht (1. Stutthof-Prozess) bzw. polnischen Bezirksgericht (2. bis 4. Stutthof-Prozess) in Danzig in den Jahren 1946 und 1947. Des Weiteren können auch alle im In- und Ausland geführten Prozesse gegen das an den Stutthof-Verbrechen beteiligte Lagerpersonal unter diesen Begriff subsumiert werden. Nach der Befreiung des Lagers Stutthof am 9. Mai 1945 hatte eine sowjetische Kommission zur Untersuchung nationalsozialistischer Kriegsverbrechen unverzüglich mit ihren Ermittlungen begonnen, die ab Mitte 1945 von einer polnischen Kommission fortgeführt wurden. Die Ermittlungsergebnisse bildeten die Grundlage für die Stutthof-Prozesse und auch für die Auslieferung von einigen Beschuldigten aus den westalliierten Besatzungszonen.
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