Also known as third-country national
Ausländer, der Bürger keines EU-/EWR-Staats bzw. der Schweiz ist
Drittstaatsangehöriger (früher teilweise auch Drittstaatenangehöriger; englisch third-country national, spanisch nacional de tercer país, italienisch cittadino di un paese terzo, französisch ressortissant de pays tiers, niederländisch onderdaan van een derde land) ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union. Er wird im Wesentlichen zur Bezeichnung derjenigen Staatsangehörigen verwendet, die vom Recht auf europarechtliche Freizügigkeit ausgeschlossen sind. Oft wird auch vom Drittstaatler oder Drittstaater gesprochen.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).