Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
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Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG), im Langtitel Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, regelt die Verteilung, Rechte und Vergünstigungen von deutschen Vertriebenen, Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland. Die erste Fassung des Gesetzes vom 19. Mai 1953 wurde am 22. Mai 1953 im Bundesgesetzblatt verkündet. Am 21. Dezember 1992 wurde es durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz an die veränderten Verhältnisse angepasst. Aussiedler, die seit dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, werden in § 4 BVFG n.F. als Spätaussiedler bezeichnet. Das Gesetz wird ergänzt durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern. Zuständige Vollzugsbehörde ist seit 1960 das Bundesverwaltungsamt.
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