Die Minderheiten im Irak bestehen aus vielen ethnischen und religiösen Minderheiten. Laut der irakischen Verfassung stehen allen dort lebenden Minderheiten verbriefte Rechte zu. Ein Großteil davon lebt in den umstrittenen Gebieten des Nordiraks. Gemäß Artikel 125 der irakischen Verfassung heißt es: „Diese Verfassung garantiert die administrativen, politischen, kulturellen und grundbildenden Rechte der verschiedenen Nationalitäten, wie der Turkmenen, Chaldäer und Assyrer, und aller anderen Komponenten [= Nationalitäten]; dies wird durch Gesetz geregelt.“ Laut der Bayerischen Staatskanzlei heißt es anhand eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, durch Auskunft des Deutschen Orient-Institut: „Die staatliche Erfassung der religiösen oder ethnischen Gruppen geht überwiegend nur auf die Benennung der größten Gruppen ein und fasst kleinere unter „andere“ zusammen. Bislang waren beispielsweise irakische Ausweise mit der Gruppenzugehörigkeit „arabisch“. „kurdisch“, „turkmenisch“, „chaldäisch“, „assyrisch“ oder „syrisch“ bzw. „andere“ versehen. Im Jahr 2016 wurden die Eintragungen aber auf „arabisch“. „kurdisch“ und „turkmenisch“ beschränkt.“
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).