Also known as principle of proportionality
Rechtsgrundsatz
Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates. Nationales Recht: * Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland) * Verhältnismässigkeitsprinzip der Schweiz Unionsrecht: * Im Recht der Europäischen Union ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip in Art. 5 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).
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