Also known as Turkish Surname Law
Gesetz in der Türkei, einen Familiennamen zu führen
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Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Der Familienname war als Nachname zu führen und nicht wie zuvor als Beinamen dem Vornamen vorangestellt.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).