Also known as German Customs Union
Vertrag von Staaten des Deutschen Bundes für die Zoll- und Handelspolitik (1834)
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Der Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von deutschen Staaten für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinigungsvertrag am 1. Januar 1834 in Kraft. Der Zollverein war außerhalb des Deutschen Bundes gegründet worden; er war also kein Teil der Bundesorganisation, sondern ein eigenständiges Bündnis. Im Laufe der Zeit umfasste er fast alle Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. Ziel des Zollvereins war die Schaffung eines wirtschaftlichen Binnenmarkts und die Vereinheitlichung fiskalisch-ökonomischer Rahmenbedingungen. Politisch stärkte der Deutsche Zollverein die Vormachtstellung Preußens und förderte die Entstehung der kleindeutschen Lösung. Der preußisch dominierte Deutsche Zollverein löste den Preußisch-Hessischen Zollverein, den Mitteldeutschen Handelsverein und den Süddeutschen Zollverein ab. Neben Preußen umfasste der Deutsche Zollverein zu Beginn das Großherzogtum Hessen, Kurhessen, Bayern, Württemberg, Sachsen und die thüringischen Einzelstaaten. Bis 1836 traten Baden, Nassau und Frankfurt dem Zollverein bei. 1842 erweiterte sich das Zollgebiet um Luxemburg, Braunschweig und Lippe, 1854 folgten Hannover und Oldenburg. Somit umfasste der Zollverein vor der Gründung des Norddeutschen Bundes als Bundesstaat circa 425.000 km². Nach der Bundesgründung 1867 wurde der Zollverein auf eine neue Grundlage gestellt. Dies geschah durch einen neuen Vertrag, der 1868 in Kraft trat. Die Organe des Norddeutschen Bundes wurden im Wesentlichen zu den Organen des Zollvereines. Der Zollbundesrat bestand aus dem normalen Bundesrat mit Vertretern aus denjenigen Zollvereinsstaaten, die dem Norddeutschen Bund nicht beigetreten waren. Das Zollparlament bestand aus den Mitgliedern des Norddeutschen Reichstags sowie den hinzugewählten Abgeordneten aus den übrigen Staaten (einzige Wahl 1868). Das Gebiet des Zollvereins stellte 1870 nach Großbritannien und den Vereinigten Staaten die drittgrößte Industriemacht der Welt dar. Nach dem Beitritt der Südstaaten zum Bund 1870/71 bestand der Bundesstaat als Deutsches Reich weiter. Obwohl nicht Teil des Deutschen Reichs, gehörte Luxemburg über die Zollvereinsverträge bis Ende 1918 zum deutschen Zollgebiet.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).