Bezeichnung staatlicher Einrichtungen im monarchischen Österreich-Ungarn
Die Bezeichnung kaiserlich und königlich, abgekürzt k. u. k. (auch k. und k., selten k. & k.), wurde in der 1867 aus dem Kaisertum Österreich entstandenen Österreichisch-Ungarischen Monarchie (vom Ausgleich mit dem Königreich Ungarn an) für die gemeinsamen Einrichtungen beider Reichshälften, also der Gesamtmonarchie, eingeführt. Sie ist von der Bezeichnung kaiserlich-königlich (abgekürzt k. k.) zu unterscheiden. Das erste k (kaiserlich) stand als Kürzel für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k (königlich) für den Titel Apostolischer König von Ungarn des Monarchen aus dem Hause Habsburg-Lothringen. Das u zwischen den zwei k wird trotz der verkürzten Form voll ausgesprochen; die korrekte Aussprache lautet somit ['ka:unt'ka:].
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