Erlaubnis, sich an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen
Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklärung eines Rechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüber Dritten, einen bestimmten Anspruch, Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen.
Abstract from DBpedia / Wikipedia · CC BY-SA
Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).