Blutgeld bezeichnet einerseits ein Sühnegeld, das ein Mörder oder Totschläger als Entschädigung an die nächsten Angehörigen des Opfers zahlt (im germanischen Recht Wergeld), andererseits eine Belohnung für die Anzeige eines Mörders oder Verbrechers.
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Discovered by embedding cosine similarity (sentence-transformers MiniLM, 384-dim).