civil law
Sign in to saveAlso known as non-criminal law, private law
as a branch of law, civil law regulates non-criminal legal relationships between individuals, including both natural and legal persons
Civil law is the branch of law that deals with disputes and legal relationships between people and organizations—like disagreements over contracts, property, or family matters—rather than crimes. It matters because it provides the rules and courts that help resolve these everyday conflicts between private parties fairly and legally.
AI-generated from the Wikipedia summary — may contain errors.
Described at

Privatrecht – Wikipedia
de.wikipedia.org →Zivilrecht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum polnischen Zivilrecht siehe Zivilrecht (Polen) "Zivilrecht (Polen)") . Zum römisch-germanischen Rechtskreis (englisch Civil Law) vgl. Rechtskreis Römisch-germanischer Rechtskreis . Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht , das der Staatserhaltung dient. Es bestimmt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander und zueinander und darüber hinaus deren Beziehungen zu Sachen "Sache (Recht)") sowie die Beziehungen der Sachen zueinander. Seine seit der Römischen Republik nachweisbaren kulturanthropologischen Grundlagen lassen sich charakteristisch an Grundbegriffen wie etwa Person , Besitz und Vertrag verdeutlichen. Diese Grundbegriffe erlauben es, das natürliche Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu anderen Menschen und zu Sachen zu erfassen, zu formalisieren und zu strukturieren. So wird durch die Formen des Rechts der natürliche Mensch zum Bürger , der Besitz zum Eigentum und die Übereinkunft zum Verpflichtungsgeschäft .[[1]]( Einteilung des (objektiven ) Rechts Anm.: Das Strafrecht wird zwar, wie auch in dieser Grafik, zumeist als eigenständiges Rechtsgebiet dargestellt beziehungsweise behandelt, zählt jedoch trotzdem formal zum öffentlichen Recht . Sowohl die Bezeichnung Zivilrecht als auch die Bezeichnung bürgerliches Recht sind Übersetzungen des lateinischen Terminus ius civile . Begegnet allerdings die Bezeichnung Zivilrecht in der Fachliteratur als ein Synonym für Privatrecht , so beschränkt sich die begriffliche Gleichsetzung der Bezeichnungen bürgerliches Recht und Privatrecht fast ausschließlich auf die Umgangssprache; denn im rechtswissenschaftlichen Sinn ist das bürgerliche Recht nur ein Teilbereich des Privatrechts, und zwar das „allgemeine Privatrecht“, welches im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts "Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)") , das Recht der Schuldverhältnisse "Schuldrecht (Deutschland)") , das Sachenrecht "Sachenrecht (Deutschland)") sowie das Familien- "Familienrecht (Deutschland)") und Erbrecht "Erbrecht (Deutschland)") umfasst.[[2]]( [[3]]( [[4]]( Dieser Logik folgend, gliedert sich das Privatrecht in das Allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht (auch: sonstiges Privatrecht ). Während das Bürgerliche Recht grundlegende Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse (in der Schweiz: Obligationen "Obligation (Recht)") ) zusammenfasst, ist das Sonderprivatrecht – gelegentlich auch als Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet – weitgehend eigenständig kodifiziert, etwa im Handels- , Arbeits- , Miet- "Mietvertrag (Deutschland)") oder Wettbewerbsrecht . In der Rechtswissenschaft bildet das Privatrecht das Komplement zum öffentlichen Recht, wobei letzteres auch das Strafrecht umfasst (vgl. Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Privatrecht ). Der privatrechtliche Grundsatz der Privatautonomie postuliert die Willensfreiheit des Einzelnen als Voraussetzung dafür, mit anderen in Rechtsbeziehungen treten oder aber darauf verzichten zu können. Eingeschränkt werden kann die Verwirklichung des freien Willens durch Monopole oder die Finanzmacht Einzelner. Die staatliche Gewalt hingegen nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Privatautonomie. Recht, Rechtsordnung und Rechtsbefugnisse waren Bestandteile des römischen Rechts , ohne dass zwischen einem privaten Recht (ius privatum) und einem öffentlichen Recht (ius publicum ) explizit unterschieden worden wäre. Dazu fehlte es noch an einer Theorie der Fassung von Allgemeinbegriffen des Rechts. Eine Theorie, die den heute bekannten Abstraktionsgrad erreicht hätte, entwickelte sich über die Anfangszeit hinaus auch nicht in den Blütezeiten der vorklassischen und nachfolgend der klassischen "Klassik (Jurisprudenz)") Zeit Roms, auch nicht in der Spät- und Endphase des Römischen Reichs der Spätantike . Vielmehr w
Excerpt from a page describing this subject · 40,000 chars · not written by Vinony
Wikidata facts
- Instance of
- area of law
- Subclass of
- law
- Part of
- private law
- Has part
- civil code
Show 5 more facts
- topic's main category
- Category:Civil law (common law)
- described by source
- Granat Encyclopedic Dictionary
- Commons category
- Civil law (common law)
- described at URL
- de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht#Allgemeines_Privatrecht
- opposite of
- criminal law
Sources (11)
via Wikidata · CC0
~3 min read
Encyclopedic overview
Civil law is a major "branch of the law", in common law legal systems including those in England and Wales and in the United States, where it stands in contrast to criminal law. Private law, which relates to civil wrongs and quasi-contracts, is part of civil law, as is contract law and law of property (excluding property-related crimes, such as theft or vandalism).
Analysis
Excerpted from Wikipedia’s “civil law” article, available under the CC BY-SA 4.0 licence.